SchutzvorschriftFür Arbeitnehmer hat der Dienstherr die Schutz- u. Unfallverhütungsvorschriften zu beachten (§ 618 BGB, §§ 636ff. RVO), Schutzgesetz, Schutzvorrichtungen.
Weitere Begriffe : Verkehrswesentlichkeit | Fernmeldeverkehr, Überwachung des | Ärztliche Kunstfehler |
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