Schwabenspiegel

irreführender Name für das Rechtsbuch des kaiserlichen Land- und Lehnsrechts, das um 1275 in Augsburg entstanden ist. Der unbekannte Verfasser verwandte den Sachsen- und den Deutschenspiegel, dazu viele andere Quellen. Obwohl an innerem Wert dem Sachsenspiegel nachstehend, fand der Sch. eine sehr weite Verbreitung, vor allem im süddeutschen Raum. Es sind etwa 400 Handschriften erhalten.

ist in der Rechtsgeschichte die neuzeitliche Bezeichnung für ein wohl in Augsburg um 1275 auf der Grundlage des Deutschenspiegels - und damit letztlich des Sachsenspiegels - entstandenes Rechtsbuch (Kaiserrecht), das in Oberdeutschland sehr weite Verbreitung erfahren hat.
altdeutsches Rechtsbuch, Fortsetzung des Deutschenspiegels, einer für süddeutsche Verhältnisse überarbeiteten Fassung des Sachsenspiegels. Der Schwabenspiegel entstand unter Heranziehung weiterer Rechtsquellen, insbes. des römischen und des kanonischen Rechts, um 1275 in Augsburg unter der Bezeichnung Kaiserliches Land- und Lebensrechtsbuch; sein Verfasser ist unbekannt. Der S. fand weite Verbreitung in Süddeutschland und in der Schweiz; er wurde die Grundlage späterer ähnlicher Rechtsbücher.




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