Selbstopferung

Halter, Haftung, Hilfeleistung. Ein Kraftfahrer, der in einer plötzlichen Gefahrenlage sich selbst schädigt und dadurch einen anderen davor bewahrt, durch das Kraftfahrzeug überfahren zu werden, kann von dem Geretteten angemessenen Ersatz verlangen, vorausgesetzt, daß der Unfall durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wurde; andernfalls gehören solche Schäden nach Meinung der Gerichte zum Risikobereich des Kraftfahrers.




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