SGB VIII

Achtes Buch des Sozialgesetzbuches, regelt die Kinderhilfe und Jugendhilfe. Die Vorschriften gelten seit 1991 und lösten zusammen mit dem Begleitgesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts die bis dahin im Wesentlichen auf dem Reichsjugendwohlfahrtsgesetz der Weimarer Republik (1919/1933) beruhenden Regelungen speziell zur Jugendhilfe ab. Im Mittelpunkt stehen u. a. Hilfen zur Erziehung, die Betreuung, Aufgaben der Jugendämter sowie der freien Jugendhilfe unter Einschluss gemeinnütziger und kirchlicher Organisationen.




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