Sittlichkeit

die Gesamtheit derjenigen Verhaltensanforderungen, die sich (im Gegensatz zum Recht, das das äußere Verhalten regelt) an die Gesinnung des Menschen wenden und ihm gebieten, das Gute um seiner selbst willen (und nicht aus anderen Gründen, z.B. aus Angst vor Bestrafung) zu tun. I. e. S. ist S. die geschlechtliche Moral.

die den Forderungen des Sittengesetzes entsprechende Grundhaltung.

(Moral) ist die Gesamtheit der inneren, auf die Gesinnung bezogenen Verhaltensnormen. Sittliches Verhalten ist das auf das Gute um seiner selbst willen gerichtete Verhalten. Die Ausrichtung am Gewissen und am Guten unterscheidet die S. vom Recht. In Konfliktlagen zwischen Recht und S. verlangt das Recht grundsätzlich Rechtsgehorsam, berücksichtigt aber vielfach die Anforderungen der S. durch Milderung der Rechtsfolge des Rechtsbruchs. Im engeren Sinn ist S. die geschlechtliche Moral. Lit.: Reinert, H., Die Grundlagen der Sittlichkeit, 1973; Böckenförde, E., Recht, Sittlichkeit und Toleranz, 2001; Hörnle, T., Grob anstößiges Verhalten, 2005

(Moral) und Recht Recht (4).




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