Speisewirtschaft

Eine S. betreibt, wer zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Der gewerbsmäßige Betrieb einer S. ist als Gaststätte genehmigungspflichtig (§ 1 I Nr. 2, § 2 GastG).




Vorheriger Fachbegriff: Speiseeis | Nächster Fachbegriff: Spekulationsfrist


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen