Spezifikation

(lat.: specificus = von besonderer Art, eigentümlich); die nähere Bestimmung einer Leistung, die z.B. bei einem Handelskauf dem Käufer vorbehalten sein kann (S.-Kauf) oder die Aufzählung (Aufgliederung, genaue Bezeichnung), z.B. hinsichtlich der Einzelposten einer Abrechnung. Im Sachenrecht die Verarbeitung eines Stoffes zu einer neuen Sache.

(lat.), Aufzählung oder Aufgliederung im einzelnen, genauere Bezeichnung, z.B. hinsichtlich der Einzelposten einer Abrechnung oder einer gekauften Warenmenge (Spezifikationskauf).

ist die nähere Bestimmung einer zunächst nur allgemein bestimmten Leistung (§ 375 HGB, Spezifikationskauf). Im Sachenrecht ist S. die Verarbeitung (eines Stoffes zu einer neuen Sache) (§ 950 BGB).

Verarbeitung.




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