steuerliche Nebenleistung

Abgabenanspruch, den ein Steuerpflichtiger unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu einer Steuerzahlung entrichten muss. Steuerliche Nebenleistungen finden ihre Grundlage nicht in Einzelsteuergesetzen, sondern im Steuerverfahrensrecht. Die Vorschrift des § 3 Abs. 3 AO listet sie abschließend wie folgt auf:
Verspätungszuschlag (§ 152 AO),
— Zinsen (§§ 233-237 AO; Steuerzinsen),
Säumniszuschlag (§ 240 AO),
Zwangsgeld (§§ 328f. AO) und
— Kosten (§ 178, §§ 337-345 AO).




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