Subdelegation

ist eine Delegation der delegierten Stelle auf eine untergeordnete Behörde (z. B. Gesetz gibt einem Ministerium bestimmte Befugnisse und erlaubt dem Ministerium zugleich, diese Befugnisse nachgeordneten Behörden zu übertragen); grundsätzlich muss die S. im Gesetz vorgesehen sein; die S. muss in Form einer Verordnung erfolgen.

Delegation, Rechtsverordnung.




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