Tagelohn

ist der nach Arbeitstagen berechnete und
1. d. R. täglich auszuzahlende Lohn bei Arbeitsverhähnissen, die täglich gekündigt werden können, namentlich des Tagelöhners in der Land- und Forstwirtschaft, aber auch bei Aushilfseinstellungen in der Industrie (z. B. kurzfristige Studentenarbeit).




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