Tarifregister
ist ein beim Bundesarbeitsminister geführtes Register, in das der Abschluss, die Änderung und die Aufhebung der Tarifverträge sowie die ‘Allgemeinverbindlichkeitserklärungen eingetragen werden, § 6 Tarifvertragsgesetz. Jedermann kann Einsicht nehmen.
Im Arbeitsrecht:
Tarifvertrag.
bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales geführtes Verzeichnis, in das der Abschluss, die Änderung und die Aufhebung der Tarifverträge sowie der Beginn und die Beendigung der Allgemeinverbindlichkeit eingetragen werden (§ 6 TVG).
ist ein vom Bundesarbeitsministerium geführtes Verzeichnis, in dem Abschluss, Änderung und Aufhebung von Tarifverträgen sowie die Allgemeinverbindlicherklärung eingetragen werden (§ 6 TVG). Die Eintragung wirkt nicht rechtsbegründend. Einsicht in das T. steht jedermann zu.
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