Telekommunikationsdienste

sind gemäß § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes üblicherweise gegen Entgelt erbrachte Dienste, die in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, einschließlich Übertragungsdienste in Rundfunknetzen. Hierzu gehören z. B. Telefon- und Faxdienste sowie Short Message Service (SMS). T. unterliegen der Marktregulierung durch die Bundesnetzagentur. Einzelheiten regelt das TKG; s. a. Telekommunikationsrecht, Telemedien.




Vorheriger Fachbegriff: Telekommunikationsanlagen | Nächster Fachbegriff: Telekommunikationsendeinrichtungen


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen