Testamentsgesetz

Im T. von 1938 wurden die bis dahin sehr strengen Formvorschriften des BGB.s für Testamente und Erbverträge wesentlich gemildert und aus dem BGB herausgenommen. Das Gesetz zur Wiederherstellung der Gesetzeseinheit auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts hat die Vorschriften des T.es ohne wesentliche sachliche Änderung in das Erbrecht des BGB eingegliedert.




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