Trennung von Tisch und Bett

Nach katholischer Lehre kann die Ehe von Getauften, die durch den ehelichen Verkehr vollzogen ist, nicht aufgelöst werden. Ein Ehegatte ist jedoch - bei Fortbestand der Ehe - berechtigt, die eheliche Lebensgemeinschaft vorübergehend oder für immer zu beenden, wenn der andere Ehebruch begeht, die Kinder nicht katholisch erzieht, sich einer nicht katholischen Sekte anschliesst, ein verbrecherisches Leben führt usw. - Im staatlichen Recht ist die Tr. noch in der Schweiz (Ehetrennung, Aufhebung des gemeinsamen Haushalts) anerkannt.




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