Uneheliche Kinder

nichteheliche Kinder.

haben einen Anspruch, dass ihnen die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft schafft wie den ehelichen Kindern (Art. 6 V). Diese Verfassungsvorschrift - sie enthält einen inzwischen erfüllten Gesetzgebungsauftrag und verbürgt zugleich ein Grundrecht - ist eine besondere Ausprägung des Gleichheitsgrundsatzes und des Sozialstaatsprinzips.

Kinder, Unterhaltspflicht bei nicht miteinander verheirateten Eltern.




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