Verdächtigter

Person, die verdächtigt wird, eine strafbare Handlung begangen zu haben. Durch Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird V. zum Beschuldigten.

ist im Strafverfahrensrecht, wer unter dem Verdacht steht, eine mit Strafe bedrohte Handlung begangen zu haben. Der Verdächtigte wird zum Beschuldigten, sobald gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Bis dahin kann der Verdächtigte als Zeuge vernommen werden.




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