Vererblichkeit

vererblich sind: a) Eigentum, Forderungen und sonstige Rechte; b) Besitz; c) Anwartschaftsrechte d) Rechts-, Pflicht- und Bindungslagen (z. B. die Rechtslage bei einer Ersitzung, wenn die Ersitzungszeit noch nicht abgelaufen ist); e) Gestaltungsrechte (z. B. Kündigungsrecht); f) gewerbliche Schutzrechte (z. B. Warenzeichen- und Urheberrechte); g) grundsätzlich die dem Erblasser erteilte Vollmacht; h) Handelsgeschäft mit Firma einschliesslich des Good will; i) Mitgliedschaften, soweit sie überwiegend vermögensrechtlich sind. Siehe auch: unvererbliche Gegenstände.

Erbschaft.




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