Vergabekammer

Bei Bund (dort beim Bundeskartellamt) und Ländern sind V. eingerichtet, die unabhängig und in eigener Verantwortung in den Nachprüfungsverfahren bei der Vergabe öffentlicher Aufträge entscheiden. Gegen die Entscheidungen der V. findet die sofortige Beschwerde zum Vergabesenat des für den Sitz der V. zuständigen Oberlandesgerichts statt.




Vorheriger Fachbegriff: Vergabefremde Aspekte | Nächster Fachbegriff: Vergaberecht


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen