Verhandeln

ist das Erörtern einer Angelegenheit unter mehreren Beteiligten mit offenem Ausgang. Lit.: Däubler, W., Verhandeln und Gestalten, 2003; Mielke, K., Mediation und interessengerechtes Verhandeln, 2003

aktive Beteiligung einer Partei an der (auf eine Tat- oder Rechtsfrage bezogenen) Erörterung des Rechtsstreits vor Gericht im Gegensatz zu einer Verweigerung der Einlassung zur Sache. Die Stellung eines förmlichen Antrages ist für ein Verhandeln nicht unbedingt notwendig, i. d. R. aber ausreichend (weil hierin regelmäßig eine Bezugnahme auf das schriftliche Vorbringen gem. §§ 297 Abs. 2, 137 Abs. 3 ZPO liegt).




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