Vermietung und Verpachtung

Im Mietrecht :

Die aus einer Vermietung oder Verpachtung erzielten Einnahmen muss der Vermieter versteuern. Diese Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer gem. § 2 Abs. 1 Nr. 6 Einkommensteuergesetz (EStG). Dazu zählen alle Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen und anderen. Dazu gehört unter anderem auch gem. § 21 Abs. 2 EStG der Nutzungswert der Wohnung im eigenen Haus oder der Nutzungswert einer dem Steuerpflichtigen ganz oder teilweise unentgeltlich überlassenen Wohnung.
Weitere Stichwörter:
Geschäftsraummiete, Leasing, Mietvertrag, Pacht




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