Verschachtelung

bedeutet das Ineinandergreifen mehrerer Gesellschaften durch Beteiligung der einen Gesellschaft an der anderen. Konzern, Dachgesellschaft, Tochtergesellschaft, Schachtelprivileg.




Vorheriger Fachbegriff: Versatzamt | Nächster Fachbegriff: Verschaffen


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen