Versorgungsämter

die für den Vollzug des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden der Landesverwaltung. Kriegsopferversorgung.

sind Dienststellen der Versorgungsverwaltung, bei denen das Schwergewicht der Durchführung der Kriegsopferversorgung liegt. Sie sind ferner insbes. zuständig für die Gewährung von Leistungen (Entschädigungen) bei Impfschäden oder für Opfer von Gewalttaten sowie für die Ausstellung von Ausweisen für schwerbehinderte Menschen (§ 69 SGB IX). Die V. sind Länderbehörden und unterstehen den Landesversorgungsämtern. Die Aufsicht führen die Arbeitsministerien der Länder (G über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung vom 12. 3. 1951, BGBl. I 169, m. Änd.).




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