Versuch, qualifizierter

Strafrechtliches Geschehen, bei welchem ein Delikt in der Phase des Versuchs geblieben ist, während ein anderes schon vollendet wurde. Ein etwaiger Rücktritt vom Versuch führt dann gemäß § 24 StGB („wegen Versuchs wird nicht bestraft ...”) zur Strafbefreiung allein für die Versuchstat, lässt aber die Strafbarkeit aus dem vollendeten Delikt unberührt.




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