Verwässerungsgefahr

Im Warenzeichenrecht wird ein Warenzeichen i.d.R. nur gegen den Gebrauch bei anderen gleichen oder gleichartigen Waren geschützt, wenn Verwechslungsgefahr besteht. Bei Waren mit gesteigerter Verkehrsgeltung, also Marken mit überragender Kennzeichnungskraft ("Weltmarken"), wird das Zeichen auch gegen den Gebrauch bei nicht gleichartigen Waren geschützt, wenn V. besteht (Schutz der Werbekraft). Daneben besteht ohnehin Schutz gegen Verwechslungsgefahr.




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