Vollzugsvorschriften

Untersuchungshaft (3), Strafvollzug, Jugendstrafe, Jugendarrest, Strafarrest. Im Verwaltungsrecht oft gebrauchte Bezeichnung für Verwaltungsvorschriften, die sich an nachgeordnete Behörden wenden und den einheitlichen Vollzug von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften sichern sollen.




Vorheriger Fachbegriff: Vollzugsuntauglichkeit | Nächster Fachbegriff: Vollzugsziele


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen