Vorabentscheidungsverfahren

(Art. 234 EGV) ist das das Auslegungsmonopol des Europäischen Gerichtshofs in allen Fragen des Gemeinschaftsrechts der Europäischen Union verwirklichende Verfahren. Wird eine Frage betreffend die Auslegung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, betreffend die Gültigkeit und die Auslegung der Handlungen der Organe der Gemeinschaft und der Europäischen Zentralbank oder betreffend die Auslegung der Satzung der durch den Rat geschaffenen Einrichtungen in einem auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielenden Verfahren (nicht z. B. in einem Handelsregisterverfahren) einem Gericht eines Mitgliedstaats gestellt, so kann es diese Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorlegen bzw. muss es, wenn seine Entscheidung nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden kann, diese Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorlegen. Nicht völlig verhindern lässt sich dadurch allerdings, dass das innerstaatliche Letztgericht europarechtsfeindlich die Vorlagepflicht trotz einer ausdrücklichen gegenteiligen Stellungnahme der Europäischen Kommission nicht (mehr) für gegeben hält und unter Verletzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters selbst in der Sache europarechtswidrig entscheidet (vgl. VwGH der Republik Österreich ZI. 98/12/0167 bzw. EuGH C-224/2001). Lit.: Dauses, M., Das Vörabentscheidungsverfahren nach Art. 177 EG-Vertrag, 2. A. 1995; Schima, B., Das Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH, 2. A. 2005; Brück, M., Das Vorabentscheidungsverfahren, 2001; Unkrich, R., Das Vörabentscheidungsverfahren, 2006




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