Wasserpfennig

ist die landläufige Bezeichnung für Abgaben für die Entnahme von Oberflächen- und Grundwasser. Grundlagen finden sich in den Landeswasser- oder Landesabgabengesetzen. Vom W. ausgenommen sind erlaubnisfreie Benutzungen und Bagatellfälle.




Vorheriger Fachbegriff: Wasserläufe | Nächster Fachbegriff: Wasserrecht


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen