Wehrpflichtentziehung

ist im Strafrecht die Entziehung aus der Wehrpflicht. Sie kann eine Straftat gegen die Landesverteidigung sein. Die W. ist strafbar, wenn sie durch Verstümmelung oder Täuschung erfolgt (§§ 109 f. StGB)

Landesverteidigungsdelikte.




Vorheriger Fachbegriff: Wehrpflicht | Nächster Fachbegriff: Wehrpflichtgesetz


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen