Wertpapierbereinigung

Während der Kriegs- und Nachkriegszeit wurden viele Wertpapiere vernichtet oder gingen verloren. Durch das am 1.10.1949 in Kraft getretene W.sgesetz (WBG) wurden alle vor dem 8.5.1945 in Westdeutschland ausgestellten u. serienmässig ausgegebenen Inhaber- und Orderpapiere für kraftlos erklärt. Ferner wurde eine Art Aufgebotsverfahren eingeführt, in welchem die berechtigten Inhaber der früheren Wertpapiere ermittelt und ihnen auf die neue Währung umgestellte Ersatzurkunden verschafft wurden. Das Verfahren wurde vor besonderen Kammern für W. der Landgerichte durchgeführt. Heute ist die W. praktisch abgeschlossen.




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