Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf

(UN-Kaufrecht), Abk. CISG: Abkommen vom 11.1. 1980, das einheitliches Sachrecht für den Warenkauf beweglicher Sachen schafft. Gilt gem. Art.2 CISG nicht für den Kauf von Ware für den persönlichen Gebrauch.




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