Winkeladvokat

herabsetzender Ausdruck für jemand, der sich als Rechtsberater betätigt, ohne dazu berechtigt zu sein. Statt in einem offiziellen Büro ist er in irgendeinem "Winkel" tätig.

war ursprünglich eine herabsetzende Bezeichnung für jemanden, der gewerbsmäßig unbefugt (im Winkel = geheim) auf dem Gebiet der Rechtsberatung tätig war. Heute bezeichnet man als W. auch einen Rechtsanwalt, der mit übertriebener Spitzfindigkeit und Formalismus der falschen Sache trefflich dient.




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