Zugabe Unter einer Zugabe versteht man eine zusätzliche Leistung, die ein Verkäufer im Zusammenhang mit dem Abschluß eines Kaufvertrages gewährt, zum Beispiel indem er jeder Packung eines von ihm verkauften Erzeugnisses Bilder oder Proben anderer Erzeugnisse beilegt. Zugaben sind grundsätzlich verboten und werden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt, Wettbewerber des Zugebenden können ihn auf Schadensersatz oder Unterlassung in Anspruch nehmen. Ausnahmen sind nur bei geringwertigen Zugaben zugelassen.
Weitere Begriffe : Radar | Eigenunfallversicherungsträger | Einverständnis |
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