Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld II

Im Sozialrecht :

Bei Arbeitslosen, die innerhalb der letzten zwei Jahre Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezogen haben, wird ein Zuschlag zum Arbeitslosengeld II bis max. 160 € im ersten Jahr und 80 € im zweiten Jahr gezahlt (§ 24 SGB II).




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