Ältestenrecht Begriff aus überlieferter Erbordnung innerhalb des Bauernstandes. Bei Ä. Berufung des ältesten Sohnes zum Anerben (Anerbenrecht); aufgrund Jüngstenrechts erbt jüngster Sohn den Hof.
Weitere Begriffe : Ausführungsgeschäft | Erbteilungsvertrag | Handlungseinheit, tatbestandliche |
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