Abfallverzeichnis

Die A.-VO v. 12. 10. 2001 (BGBl. I 3379) m. Änd. regelt das Europäische Abfallverzeichnis. Sie ist eine Umsetzung europarechtlicher Vorgaben und stellt die Einordnung aller Abfälle sicher - insbes. bezüglich ihrer Überwachungsbedürftigkeit (Abfallüberwachung). Im Einzelnen enthält sie Bezeichnungs- und Sachkategorien für die unterschiedlichsten Abfallarten.




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