Abt
(lat.-griech. "Vater"), Vorsteher eines Klosters (Abtei), der vom Ordenskonvent gewählt wird.
(aus aramäisch abba [M.] Vater) ist der Leiter eines geistlichen Ordensinstituts, insbesondere der Leiter einer rechtlich selbständigen Niederlassung (z.B. eines Klosters).
(aramäisch Abba = Vater) ist die herkömmliche Bezeichnung eines höheren Oberen eines Ordensinstituts, insbesondere des Leiters einer rechtlich selbständigen Niederlassung. Die einzelnen Befugnisse ergeben sich aus dem kanonischen Recht sowie aus den Konstitutionen des jeweiligen Ordensinstituts.
Vorheriger Fachbegriff: Abstufung | Nächster Fachbegriff: Abteilungen