Abwägungsfehlerlehre

ist zur Überprüfung einer Planungsentscheidung auf Grundlage des Planungsermessens Planungsleitsätze) entwickelt worden, um im Recht der Bauleitplanung eine ordnungsgemäße Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zu gewährleisten. Die wichtigsten Abwägungsfehler sind der Abwägungsausfall (eine Abwägung fehlt vollständig), das Abwägungsdefizit (wesentliche Belange wurden außer Acht gelassen und bei der Abwägung gar nicht berücksichtigt), die Abwägungsfehleinschätzung (die Bedeutung einzelner Belange wurden verkannt) und die Abwägungsdisproportionalität (der Ausgleich zwischen den Belangen wurde in einer Weise vorgenommen, der zur objektiven Gewichtung der Belange außer Verhältnis steht).




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