Akklamation (lat. acclamare = zurufen), Äusserung der Zustimmung zu einem Vorschlag oder Antrag in einer Versammlung durch Zurufe, Klatschen oder durch sonstige akustische Kundgebung (z. B. Trampeln in einer Studentenversammlung). Manche Vereinssatzungen gestatten, dass Abstimmungen oder Wahlen "per Akklamation" erfolgen. Individuelle Stimmabgabe dann entbehrlich. Abstimmung.
Weitere Begriffe : Künftige Leistungen | Vollstreckungsplan | Opfer, überindividuelles |
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