Aktionensystem

ist das System des römischen Rechts für die Ordnung der Verwirklichungsmöglichkeiten subjektiver Rechte, das für die Durchsetzung eines Rechts eine besondere actio (Klagan- spruch) erfordert (z.B. actio legis Aquiliae). Lit.: Söllner, A., Römische Rechtsgeschichte, 5. A. 1996

Nach dem A. des römischen Rechts war die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche nur in Form bestimmter Klagegruppen (actio = Klage) zugelassen, so z. B. durch actio in rem, actio negatoria usw.




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