Aktionensystem ist das System des römischen Rechts für die Ordnung der Verwirklichungsmöglichkeiten subjektiver Rechte, das für die Durchsetzung eines Rechts eine besondere actio (Klagan- spruch) erfordert (z.B. actio legis Aquiliae). Lit.: Söllner, A., Römische Rechtsgeschichte, 5. A. 1996
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