Anwendbarkeit deutschen Strafrechts.
Vorheriger Fachbegriff: Aktive Stellvertretung | Nächster Fachbegriff: Aktives Wahlrecht
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Interessensphäre | condictio causa finita | Integration
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews