Althausbesitz

Meist werden hierunter die bis zum Währungsstichtag bezugsfertig gewordenen Wohnhäuser verstanden, da der Währungsstichtag ein in verschiedener Hinsicht bedeutsamer Zeitpunkt auch im Miet- und Wohnrecht ist bzw. war, doch hat der Begriff A. im Laufe der Zeit mehrfache Wandlungen erfahren und wird auch heute nicht einheitlich gebraucht.




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