Altstoffverzeichnis

Das A. (engl. EINECS, ABl. C 146 A v. 15. 6. 1990) beinhaltet Stoffe, die nach früherem europ. Chemikalienrecht nicht anmeldungspflichtig waren. Durch die Einführung von REACH unterlagen diese Stoffe der Möglichkeit der Vorregistrierung, was, abhängig von Stoffmenge und -eigenschaften, eine befristete Befreiung von der häufig kostenintensiven Registrierungspflicht bedeutet.




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