Anwaltsassessoren

vor der Bestellung zum Rechtsanwalt musste früher nach dem Bestehen der
2. juristischen Staatsprüfung noch ein Anwärterdienst, die sog. Assessorenzeit, abgelegt werden; dies wurde durch die am 1.10.59 in Kraft getretene Bundesrechtsanwaltsordnung beseitigt.




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