ArbeitsmarktDas Angebot und die Nachfrage von Arbeitskräften für eine abhängig entlohnte Beschäftigung. Das Angebot bestimmt sich durch die Arbeitslosen und Arbeitssuchenden, die Nachfrage durch die Zahl der gemeldeten offenen Stellen. In räumlicher Hinsicht ist Arbeitsmarkt grundsätzlich das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Hierfür hat die Bundesagentur für Arbeit die Aufgabe, den Arbeitsmarkt zu beobachten, Arbeitsmarktforschung und Berufsforschung zu betreiben und darüber zu berichten, §§ 280 ff. SGB III. Wesentliches Instrumentarium für die danach zu betreibende Arbeitsmarktpolitik sind Fördermaßnahmen nach dem SGB III.
Weitere Begriffe : Forderungsübergang | gewillkürte Prozessstandschaft | Kastratton |
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