AssistenzarztArzt, der in der Regel zum Zweck der Weiterbildung und ohne eigene Entscheidungskompetenz in einem Fachbereich einer Klinik tätig ist. Der frühere Arzt im Praktikum ist seit dem 1. 10. 2004 abgeschafft. Dem Assistenzarzt übergeordnet ist in der Regel der Chefarzt, der Oberarzt sowie der Stationsarzt.
Weitere Begriffe : Weltrechtsprinzip | Bringschuld | Servituten |
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