AufprallwuchtGeschwindigkeit. Die Aufprallwucht eines Fahrzeugs kommt bei 60 km/h schon einem Sturz von einem 14 m hohen Haus gleich. Ein frontaler Zusammenstoß zweier mit dieser Geschwindigkeit fahrender Fahrzeuge entspricht dem Aufprall eines doppelt so schnellen Autos und damit beispielsweise dem Absturz vom Dach eines zwanzigstöckigen Hochhauses.
Weitere Begriffe : Bremsen der Fahrzeuge | Gefahrtragungspflicht | Wirtschaftsrecht |
MMnews
|