Auslandsvertreter

Organe, die von einem Staat (Entsendestaat) auf Dauer in einen anderen Staat (Residenzstaat) oder zu internationalen Organisationen geschickt werden, um dort die Interessen des Entsendestaates wahrzunehmen.




Vorheriger Fachbegriff: Auslandsvermögen | Nächster Fachbegriff: Auslandsvertretungen


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen