Autolärm

Bei der Nutzung von Kfz sind besondere Vorschriften zu beachten, die dazu dienen, die Lärmbelästigung einzuschränken. So ist es z. B. verboten,
* den Motor eines stehenden Kfz unnötig laufen zu lassen,
* Fahrzeugtüren, Motorhauben und Kofferraumdeckel — vornehmlich nachts — übermäßig laut zu schließen,
* ohne hinreichenden Grund innerhalb geschlossener Ortschaften hin und her zu fahren, wenn man dadurch andere belästigt,
* den Motor im Leerlauf und beim Fahren in niedrigen Gängen unnötig "hochzutreiben",
* das Fahrzeug unnötig schnell zu beschleunigen, insbesondere beim Anfahren,
* Lautsprecher so laut zu stellen, dass dadurch andere Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können.

Bei Verstößen gegen diese Vorschriften kommen zum Teil Verwarnungsgelder, die zwischen 20 und 40 EUR liegen, in Betracht.

§§ 30, 33 StVO




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