Börsenähnliche Einrichtungen

waren Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, die im Inland ein elektronisches Handelssystem betrieben, in dem Angebot und Nachfrage in börsenmäßig handelbaren Wirtschaftsgütern oder Rechten zusammengeführt wurden (§ 59 BörsG a. F.). Heute spricht man von multilateralen Handelssystemen.




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