Batterieverordnungist die seit 1. 10. 1998 geltende Verordnung, die Verbraucher verpflichtet, verbrauchte Batterien bei Händlern oder Sammelstellen abzugeben und Hersteller und Händler verpflichtet, verbrauchte Batterien unentgeltlich anzunehmen. Lit.: Fricke, L., Die Batterieverordnung, 2000
Weitere Begriffe : Überziehungskredit (Dispositionskredit) | Schiffseigner | Hausmarke |
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